Gewissenhafter Umgang mit dem entstehenden Leben
Das Embryonenschutzgesetz regelt den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin. Fragen Sie uns nach dem Text, wenn Sie der Originalwortlaut interessiert!
Ziel des Gesetzes ist es, den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichem Leben zu regeln und Missbrauch in jeder Form zu verhindern. So dürfen beispielsweise nur ausgebildete Ärzte in der In-vitro-Fertilisation (IVF) arbeiten. Sie können also sicher sein, von Spezialisten betreut zu werden. Außerdem ist festgelegt, dass niemand zur Mitwirkung an der künstlichen Befruchtung gezwungen werden darf.
Verboten ist die Übertragung von mehr als drei Embryonen in die Gebärmutter der Frau. Um eine höhere Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden, übertragen wir in den meisten Fällen nur zwei Embryonen. Da sich nicht alle Eizellen zu Embryonen weiterentwickeln, können nach Abwägung jedoch mehr als drei Eizellen befruchtet werden (Deutscher Mittelweg). Das im Embryonenschutzgesetz formulierte Ziel, die Vorratshaltung von Embryonen zu vermeiden, wird damit erreicht.
Verboten ist die Eizellspende sowie die Leihmutterschaft. Die Geschlechtswahl ist ebenfalls verboten, es sei denn, sie dient der Vermeidung einer schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erkrankung. Experimente mit Embryonen sind bei uns streng untersagt.
Wir sichern Ihnen zu, verantwortlich mit Ihrem Persönlichsten umzugehen: mit Ihren Erbanlagen.