Insemination oder IVF/ICSI?
Eine Samenübertragung oder Insemination mit dem Spendersamen ist nur dann möglich, wenn die Eileiter der Frau frei durchgängig sind. Sind beide Eileiter verschlossen, kommt eine künstliche Befruchtung infrage (IVF/ICSI). Dasselbe gilt, wenn mehrere Inseminationen vorgenommen wurden, ohne dass sich ein Erfolg einstellt.
Wie werden die Spender ausgewählt?
Samenspender müssen strenge gesundheitliche Vorgaben erfüllen. Vor einer Spende wird der Spender umfassend untersucht und eine gründliche Anamnese in Bezug auf chronische und genetische Erkrankungen erhoben. Auch übertragbare Erkrankungen werden ausgeschlossen (siehe auch Samenspenderregistergesetz https://www.gesetze-im-internet.de/saregg/BJNR251310017.html).
Für die Spenderauswahl kooperieren wir mit folgenden zertifizierten Samenbanken:
Erlanger Samenbank
European Spermbank
Cryos Denmark
Born Donor Bank
Bei den ausländischen Samenbanken sind in Deutschland nur bestimmte, gekennzeichnete Spender verwendbar/bestellbar.
Wie läuft die Behandlung ab
Die Inseminationsbehandlung erfolgt nach Zyklusmonitoring oder Stimulationsbehandlung der Eierstöcke. Ein Medikament sorgt dann dafür, dass der Eisprung zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt. Spätestens 36 Stunden danach wird das aufgetaute und speziell aufbereitete Sperma durch einen dünnen Schlauch in die Gebärmutter gebracht. Eine solche intrauterine Insemination verläuft normalerweise völlig schmerzfrei. Wird die Samenspende im Rahmen einer künstlichen Befruchtung genutzt (IVF/ICSI), findet die Befruchtung außerhalb des Körpers statt. Das Verfahren läuft dann genauso ab wie bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung mit dem Samen des Partners.
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Wie wahrscheinlich die Behandlung zum Erfolg führt, hängt vor allem vom Alter der Frau und von eventuellen Einschränkungen ihrer Fruchtbarkeit ab. Bei Frauen, die jünger als 40 Jahre sind und keine erkennbaren Fruchtbarkeitseinschränkungen haben, beträgt die durchschnittliche Schwangerschaftswahrscheinlichkeit pro Versuch etwa 13-17 %. Bei Frauen ab 40 sinkt die Wahrscheinlichkeit deutlich ab. Für den Erfolg einer IVF- oder ICSI-Behandlung macht es keinen Unterschied, ob eine Samenspende oder der Samen des Partners verwendet wurden.
Welche Risiken gibt es?
Trotz medizinischer Voruntersuchungen des Spenders ist es nicht möglich, alle Krankheiten auszuschließen. So können zufällige Genmutationen beim ungeborenen Kind körperliche oder geistige Behinderungen verursachen. Außerdem kann es zu Krankheiten während der Schwangerschaft oder Komplikationen bei der Geburt kommen. Die Risiken sind also ähnlich gelagert wie bei Frauen, die ohne Kinderwunsch-Behandlung schwanger werden, und die allermeisten Kinder kommen gesund zur Welt.
Was ist mit den psychosozialen Fragen?
Wer sich dafür entscheidet, ein Kind mithilfe einer Samenspende zu zeugen, steht vor verschiedenen Fragen, die aufwühlend sein können. Dabei geht es nicht allein um die werdenden Eltern, sondern auch um die Situation und die Gefühle des Kindes. Experten empfehlen daher, vor einer Behandlung mit Spendersamen nicht nur allgemeine Beratungs- und Aufklärungsangebote wahrzunehmen, sondern auch eine gezielte psychologische Beratung zu nutzen. Im MVZ PAN Institut ist eine psychologische Begleitung ein bindender Bestandteil der Behandlung.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Im Juli 2017 wurde das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (SaRegG) verabschiedet.
Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.
Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz - SaRegG)