Assistierte Reproduktion (ART) bei unverheirateten Paaren

Wissenwerte Informationen

In letzter Zeit erfahren wir immer wieder, dass die Möglichkeit der Durchführung einer IVF- oder IVF/ICSI-Therapie bei unverheiratetem Paar nicht bekannt sind. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden einige kurze Hinweise geben:
  • Gesonderte Reglungen

    Die In vitro Fertilisation (IVF) und die intracytoplasmatische Spermieninektion (ICSI) unterliegen beim unverheirateten Paar einer gesonderten Regelung.
  • Berufsrechtliche Situation

    Verfahren der assistierten Reproduktion (IVF bzw. IVF/ICSI) sind auch bei unverheirateten Paaren auf Antrag und nach Anhöhrung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein möglich. Wenn die Voraussetzungen (z. B. stabile Partnerschaft, keine noch bestehende Ehe mit einem anderen Partner, u.a.) gegeben sind, werden die Anträge fast immer genehmigt. Der kostenpflichtige Antrag erfolgt bei der Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein durch den Arzt, der die Behandlung durch ART vornimmt. Grundsätzlich sind hier eine notarielle Beurkundung, ein psychologisches Beratungsgespräch, eine Dokumentation der medizinischen Voraussetzungen und bei IVF/ICSI auch eine humangenetische Beratung notwendig. Die entsprechenden Termine können selbstverständlich durch uns vermittelt werden.
  • Erstattung der Behandlungskosten

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit in keinem Fall - auch nicht anteilig - die Behandlungskosten, wenn das Paar nicht verheiratet ist. Das gilt für IUI, IVF, IVF/ICSI. Bei den privaten Krankenkassen werden teilweise die Kosten der Behandlung in vollem Umfang übernommen, wenn die Ethik-Kommission ein positives Votum abgibt.

    Auf die Erstattung der Behandlungskosten bei "gemischt"-versicherten Paaren (GKV und PKV) möchten wir an dieser Stelle bewußt nicht eingehen, da sich hier sehr unterschiedliche und teilweise noch ungeklärte Konstellationen ergeben können. Wir stehen Ihnen aber in jedem Falle gerne zur Beratung zur Verfügung. Wählen Sie Tel.: 0221-2776-200, um einen Termin mit uns zu vereinbaren!

Kontakt

MVZ PAN Institut
für endokrinologie und reproduktionsmedizin


Gynäkologische Endokrinologie und
Reproduktionsmedizin

Dr. med. Stefan Palm
Dr. med. Irene Pütz
Dr. med. Mirko Dannhof
Priv.-Doz. Dr. med. Dolores Foth
Frauenärzte *
Laboratoriumsmedizin
Dr. med. Sigrid Gerards
Dr. med. Jürgen Laser
Laborärzte
Reproduktionsbiologie
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Reproduktionsbiologin (ESHRE)
Dr. rer. nat. Maike Warnstedt
Diplombiologin
Psychosomatik
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Psychologische Psychotherapeutin
Fertilitätschirurgie
Priv.-Doz. Dr. med. Torsten Schmidt
Frauenarzt *, (MIC III)
Senologie
Priv.-Doz. Dr. med. Martina Brei-
denbach
Frauenärztin *
PANsana GmbH

* Belegärzte in der PAN KLINIK AM NEUMARKT

Sprechzeiten:
Mo.-Fr. 07.30-19.00 Uhr nach Vereinbarung

Telefon: +49 (0)221-27 76-200
Notfall: +49 (0)221-27 76-100
(PAN Klinik)
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Patientenseminare

Sie sind herzlich zu einem unserer Patientenseminare eingeladen, um sich generell über die Kinderwunsch-Behandlung zu informieren. Und um sich persönlich ein Bild von uns zu machen. mehr

Nächster Termin
Mittwoch, 06. Juni 2012, 19.00 Uhr
"Ungewollt kinderlos - Möglichkeiten der Modernen Fortpflanzungsmedizin"

Informationsmaterial

Ausführliche Erläuterungen aller Facetten des Themas "Kinderwunsch" finden Sie auch in dieser Broschüre:

Kinderwunsch - Eine Frage von Körper und Seele (736kB)
We Want A Baby - A Matter of Body and Soul (725kB)

Gesetzgebungs- verfahren Präimplantations- diagnostik

05/2011 - Gemeinsame Stellungnahme von Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ), Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V. (DGRM) und Deutsches IVF Register e.V. (D.I.R) - Schreiben an den Dt. Bundestag (775kB) .