Assistierte Reproduktion (ART) bei unverheirateten Paaren
Wissenwerte Informationen
In letzter Zeit erfahren wir immer wieder, dass die Möglichkeit der Durchführung einer IVF- oder IVF/ICSI-Therapie bei unverheiratetem Paar nicht bekannt sind. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden einige kurze Hinweise geben:
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Gesonderte Reglungen
Die In vitro Fertilisation (IVF) und die intracytoplasmatische Spermieninektion (ICSI) unterliegen beim unverheirateten Paar einer gesonderten Regelung. -
Berufsrechtliche Situation
Verfahren der assistierten Reproduktion (IVF bzw. IVF/ICSI) sind auch bei unverheirateten Paaren auf Antrag und nach Anhöhrung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein möglich. Wenn die Voraussetzungen (z. B. stabile Partnerschaft, keine noch bestehende Ehe mit einem anderen Partner, u.a.) gegeben sind, werden die Anträge fast immer genehmigt. Der kostenpflichtige Antrag erfolgt bei der Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein durch den Arzt, der die Behandlung durch ART vornimmt. Grundsätzlich sind hier eine notarielle Beurkundung, ein psychologisches Beratungsgespräch, eine Dokumentation der medizinischen Voraussetzungen und bei IVF/ICSI auch eine humangenetische Beratung notwendig. Die entsprechenden Termine können selbstverständlich durch uns vermittelt werden. -
Erstattung der Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit in keinem Fall - auch nicht anteilig - die Behandlungskosten, wenn das Paar nicht verheiratet ist. Das gilt für IUI, IVF, IVF/ICSI. Bei den privaten Krankenkassen werden teilweise die Kosten der Behandlung in vollem Umfang übernommen, wenn die Ethik-Kommission ein positives Votum abgibt.
Auf die Erstattung der Behandlungskosten bei "gemischt"-versicherten Paaren (GKV und PKV) möchten wir an dieser Stelle bewußt nicht eingehen, da sich hier sehr unterschiedliche und teilweise noch ungeklärte Konstellationen ergeben können. Wir stehen Ihnen aber in jedem Falle gerne zur Beratung zur Verfügung. Wählen Sie Tel.: 0221-2776-200, um einen Termin mit uns zu vereinbaren!

