Informationen für gesetzlich Versicherte
50 % der Kosten übernimmt die GKV
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes zum 1. Januar 2004 werden die Verfahren der assistierten Reproduktion (Intrauterine Insemination, IVF, IVF/ICSI) nicht mehr wie im bisherigen Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen (Mindestalter 25 Jahre, Frau unter 40, Mann unter 50), werden auf Antrag bis zu drei Behandlungszyklen IVF oder IVF/ICSI zur Hälfte finanziert. 50 Prozent der Behandlungskosten müssen die Patienten zur Zeit selbst aufbringen.
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen (Mindestalter 25 Jahre, Frau unter 40, Mann unter 50), werden auf Antrag bis zu drei Behandlungszyklen IVF oder IVF/ICSI zur Hälfte finanziert. 50 Prozent der Behandlungskosten müssen die Patienten zur Zeit selbst aufbringen.
Informationen für Privatversicherte
Bei selbstzahlende Patienten gilt ebenso wie bei Privatpatienten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel alle Kosten - meist auf Antrag. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Patienteninformation (19kB) .

